vor dem Hintergrund der weitreichenden Diskussion um die Taxonomie- und die Offenlegungsverordnung (SFDR) haben die Anpassungen von MiFID II und IDD lange Zeit vergleichsweise wenig öffentliche Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Ab dem 2. August 2022 müssen Vertriebe und Produktanbieter Nachhaltigkeitspräferenzen von Kunden abfragen und in der Geeignetheitsprüfung berücksichtigen.
Dabei bringt die Implementierung der Anpassungen weitere, komplexe Anforderungen mit sich, auf die sich die Marktteilnehmer zeitnah vorbereiten sollten: Wie können Vertriebe Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden richtig erfassen und welche Produkte sind geeignet? Wie findet der Datenaustausch zwischen Produktanbietern und Vertrieben statt? Was bedeutet dies für den Produktprozess und Zielmarktkonzepte bei Produktanbietern?
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